Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH, Ansbacher Str. 16, 10787 Berlin
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ich habe von meinem Widerrufsrecht Kenntnis genommen: ____________________ _______________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift Teilnehmer)
Besondere Vertragsbedingungen
- Mindestteilnehmerzahl: Die von der GFS angebotenen Lehrgänge werden durchgeführt, wenn sich mindestens 20 Teilnehmer für den Lehrgang angemeldet haben.
- Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Bestätigung durch die GFS oder der Zusendung einer Rechnung an den Teilnehmer/Mitverpflichteten. Die GFS behält sich die Absage eines Kurses aus wichtigem Grund vor.
- Grundsätzlich gelten als „GFS-Teilnehmer“ nur diejenigen, die bereits einen GFS-Hauptlehrgang (AK, SK, VK) komplett bezahlt haben.
- Die Kündigung des Lehrgangs ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (Nichtzulassung zur Prüfung unter Vorlage der Bestätigung der zulassenden Behörde oder Stelle und/oder Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests) ist jederzeit möglich. Im Fall der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der der Leistung der GFS während der Laufzeit des Vertrages entspricht. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Rücktrittsrecht: Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor Beginn des Kurses schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts erstattet die GFS die bereits geleisteten Lehrgangsgebühren. Das Kündigungsrecht und das Widerrufsrecht bleiben vom Rücktrittsrecht unberührt.
- Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
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Besondere Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten:
Die Lehrgangsgebühr ist spätestens am 10. Tag nach Lehrgangsbeginn vollständig zahlbar und fällig.
1) Der Teilnehmer kann die Lehrgangsgebühren für den Hauptlehrgang (AK, SK, VK) in Raten zahlen, wenn er dies beantragt hat. Die Höhe der Raten und deren Fälligkeit werden auf der Rechnung ausgewiesen. Überschreitet der Teilnehmer mit der Zahlung einer Rate den Fälligkeitstermin um mehr als fünf Banktage, gilt die Ratenbewilligung als widerrufen und die gesamte noch offene Lehrgangsgebühr ist sofort fällig.
- Verzug: Die GFS ist berechtigt, ab Fälligkeit Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnung zu erheben. Daneben ist der Teilnehmer verpflichtet, Verzugszinsen seit dem Verzugsbeginn zu bezahlen. Diese betragen 10 % pro Jahr.
- Nachlass: Dem Teilnehmer wird ein Nachlass von den Lehrgangsgebühren des Hauptlehrganges (AK, SK, VK) in Höhe von 3 % des Zahlungsbetrages gewährt, wenn die gesamte Lehrgangsgebühr vor dem Tag des Lehrgangsbeginns bei dem Veranstalter eingegangen ist.
- Sonderrabatte: Bei Anmeldung ab 5 Personen aus einem Unternehmen innerhalb eines Prüfungsjahrganges gewähren wir bei Belegung kompletter Kurse 5 % Rabatt, ab 10 Personen 10 % Rabatt (nicht bei Teilbelegung!). Hierfür benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (z. B. Visitenkarte). Weiterhin gewähren wir ehemaligen GFS-Teilnehmern, die bereits einen Hauptlehrgang (AK, SK, VK) zur Bilanzbuchhalter- oder Steuerfachwirtprüfung bzw. zum Fachanwalt für Steuerrecht absolviert und komplett bezahlt haben, einen Treuerabatt.
- Bei vorzeitiger Kündigung entfallen die gewährten Rabatte.
- Wiederholung: Bei vorheriger Entrichtung der kompletten Lehrgangsgebühr in einem GFS-Hauptkurs (AK, SK, VK; innerhalb von 5 Jahren seit erstem Kursstart; nicht bei Teilbelegung), (Teilnehmer eines GFS-Vorkurses nicht) ist nur eine Wiederholungs-Gebühr von 2.200,00 € zu entrichten.
- Wechsel: Bei einem Wechsel vom AK bzw. SK in den VK ist nur eine Wechsler-Gebühr in Höhe von 1.600,00 € zu entrichten, wenn vorher die komplette Gebühr des AK bzw. SK entrichtet wurde.
- Einzelveranstaltung (AK, SK): Bei Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen berechnen wir
- pro Einzelveranstaltung im AK: 45,00 €, im SK: 90,00 €,
- pro Klausur inkl. Korrektur und Musterlösung 65,00 €.
- Teilbelegung (nur CK oder MK): Bei einer Teilbelegung erheben wir eine 10%-ige Bearbeitungsgebühr vom Teilbelegungspreis, mindestens jedoch 30,00 €. Eine Ratenzahlung und auch ein Rabatt sind bei einer Teilbelegung nicht möglich.
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